Großbrand

Am Montag, den 09.03.2026, wurde die Feuerwehr Löningen um 02:58 Uhr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Altenheim alarmiert.

Bereits auf der Anfahrt wurde ein bestätigtes Feuer gemeldet, woraufhin das Einsatzstichwort auf F2 erhöht wurde.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass ein Elektro-Rollstuhl in Brand geraten war. Die Feuerwehr leitete umgehend die Brandbekämpfung ein und führte umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bewohner durch.

Ein Abteil des Wohnheims mit 29 Patienten wurde gemeinsam mit dem Rettungsdienst evakuiert. Weitere Bewohner wurden aus dem betroffenen Bereich in Sicherheit gebracht. Nach Absprache mit dem Rettungsdienst konnten Teile der Senioren in nicht betroffenen Bereichen des Wohnheims verbleiben.

Durch das Brandereignis war ein Teil des Wohnheims nicht mehr bewohnbar. Der ABC-Zug führte Messungen in angrenzenden Bereichen durch, dabei konnten keine Schadstoffe festgestellt werden.

Die weiteren Maßnahmen erfolgten in Abstimmung mit den zuständigen Einsatzkräften.

Türöffnung

Am Donnerstag, den 05.03.2026, wurde die Feuerwehr Löningen um 17:00 Uhr zu einer technischen Hilfeleistung alarmiert.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass eine Tür gewaltsam geöffnet werden musste, um Zugang zur Wohnung zu schaffen.

Die Feuerwehr verschaffte sich Zugang und unterstützte die weiteren Maßnahmen. Die Patientin wurde anschließend an den Rettungsdienst übergeben.

Weitere Maßnahmen durch die Feuerwehr waren nicht erforderlich.

Unterstüzung Rettungsdienst

Am Dienstag, den 03.03.2026, wurde die Feuerwehr Löningen um 18:34 Uhr zu einem Einsatz alarmiert.

Vor Ort konnte kein Einsatzgrund festgestellt werden. Ein Tätigwerden der Feuerwehr war nicht erforderlich.

Der Einsatz wurde daraufhin abgebrochen.

Verkehrsunfall

Am Sonntag, den 01.03.2026, wurde die Feuerwehr Löningen um 00:22 Uhr zu einer technischen Hilfeleistung alarmiert.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnte kein Unfallgeschehen am Einsatzort festgestellt werden. Ein Tätigwerden der Feuerwehr war nicht erforderlich.

Der Einsatz wurde daraufhin abgebrochen.